Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigter Bereich mit Einbahnstraße. Einbahnstraßen gelten für Fahrbahnen. Da verkehrsberuhigte Bereiche Verkehrsflächen sind, ist umstritten, ob die Kombination beider möglich sein sollte. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift gibt vor, innerhalb von Verkehrsberuhigten Bereichen keine Beschilderung vorzunehmen.[1][2]
Schild eines verkehrsberuhigten Bereiches in Montabaur

Ein verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlich häufig falsch als Spielstraße, seltener Wohnstraße und auch als Wohnverkehrsstraße bezeichnet, ist in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Erste Modellprojekte wurden seit 1977 realisiert. Die offizielle Einführung in die StVO erfolgte 1980.

Der umgangssprachlich fälschlich als „Spielstraße“ bezeichnete verkehrsberuhigte Bereich ist nicht zu verwechseln mit der eigentlichen Spielstraße, die heutzutage fast nur noch zeitlich begrenzt umgesetzt wird.

  1. Polizeikommissariat Peine: Stellungnahme des Polzeikommissariats Peine (!sic). Abgerufen am 3. März 2024.
  2. Abschnitt "Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich", Satz V in https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

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